Mit der Umsetzung der WarenkaufRL zum 1. Januar 2022 hat die Pflicht zur Aktualisierung digitaler Elemente nach Gefahrübergang Einzug in das Kaufrecht gehalten. Obwohl die darauf bezogene Regelung in § 475b Abs.4 BGB nur beim Verbrauchsgüterkauf anwendbar ist, wirkt sich die Aktualisierungspflicht ...