Allgemeine Hinweise / FAQ
Gesetzeskommentierung in Klausuren (gilt nicht für Studierende im Studiengang Staatsexamen Rechtswissenschaft)
Zulässig sind:
1. Paragraphenverweise,
2. farbige Markierungen,
3. Post-Its, die das Auffinden einschlägiger Normen erleichtern sollen; auf den Post-Its darf die Überschrift (bzw. Teile der Überschrift) einzelner Paragraphen wörtlich wiedergegeben werden.
Unzulässig sind alle sonstigen wörtlichen Anmerkungen.
Hinweise zum Anfertigen einer Proseminararbeit
Allgemeine Hinweise zum Anfertigen einer wissenschaftlichen Arbeit
Zertifikatsabschlussprüfung für FACT
§ 5 Zertifikate für die Prüfungsanrechnung und Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen
Der Erwerb eines der in den §§ 5a und 5b geregelten Zertifikate setzt das erfolgreiche Ab- schließen der Module:
1. Prüfungstechnik
2. Rechtsform und Besteuerung
3. Besteuerung von M&A-Aktivitäten im Rahmen des Masterstudiengangs Finance, Auditing, Controlling, Taxation voraus.
*) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2012/13 in den Masterstudiengang FACT eingeschrieben waren, legen entweder das Modul „Vertiefung Tax Management“ oder die beiden Module „Rechtsform und Besteuerung“ und „Besteuerung von M&A-Aktivitäten“ ab.
§ 5a der Fachprüfungsordnung
(1) Studierende, die im Masterstudiengang FACT immatrikuliert sind, können parallel zum Studium das „Zertifikat Wirtschaftsrecht in der Wirtschaftsprüfung“ erwerben. Mit dem „Zertifikat Wirtschaftsrecht in der Wirtschaftsprüfung“ weisen die Inhaberinnen und Inhaber Prüfungsleistungen in Bezug auf das Fach Wirtschaftsrecht in der Wirtschaftsprüfung nach, die den in § 4 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung (WiPrPrüfV) aufgeführten Anforderung des Prüfungsgebiets Wirtschaftsrecht in der Wirtschaftsprüfung im Sinne des § 13b der Wirtschaftsprüferordnung in der jeweils geltenden Fassung (WPO) als gleichwertig angerechnet werden können.
(2) Der Erwerb des Zertifikats setzt das Bestehen einer Eingangskompetenzprüfung sowie einer Zertifikatsabschlussprüfung und das erfolgreiche Abschließen der Module:
1. Vertiefung Gesellschaftsrecht
2. Vertiefung wirtschaftsrelevantes Zivilrecht
3. Verbundene Unternehmen und Umwandlung
4. Hauptseminar Wirtschaftsrecht im Rahmen des Masterstudiengangs Finance, Auditing, Controlling, Taxation voraus.
(3) Die Eingangskompetenzprüfung ist vor Abschluss der in Abs. 2 genannten Module erfolgreich zu absolvieren. Sie dient der Überprüfung der nach dem Referenzrahmen gemäß § 4 Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung geforderten Eingangskompetenzausprägungen und kann sich auf alle Prüfungsgebiete nach § 4 C Nr. 1 bis Nr. 6 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung erstrecken. Die Eingangskompetenzprüfung findet jeweils zu Beginn und Mitte des Semesters zu einem ortsüblich bekannt gemachten Termin statt; die Anmeldung erfolgt beim Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht. Die Prüfung wird in schriftlicher Form mit einer Dauer von 120 Minuten vom Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht abgenommen. Die Bewertung lautet bestanden oder nicht bestanden. Die Eingangskompetenzprüfung ist als bestanden zu bewerten, sofern die Prüfungsleistung erkennen lässt, dass die zu Prüfenden bezüglich der Prüfungsgebiete nach § 4 C Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 6 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ihr erworbenes Wissen anwenden und eigene Interpretationen erstellen, Einzelfälle angemessen lösen und die Ergebnisse auswerten können, bezüglich des Prüfungsgebiets nach § 4 C Nr. 2 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung die wesentlichen Definitionen und die herrschende Meinung wiedergeben können sowie bezüglich des Prüfungsgebiets nach § 4 C Nr. 5 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung das Wissen ordnen, es systematisch wiedergeben und Probleme erkennen können.
(4) Die Zertifikatsabschlussprüfung erstreckt sich auf sämtliche Prüfungsgebiete nach § 4 C Nr. 1 bis Nr. 6 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung. Die Zertifikatsabschlussprüfung findet jeweils am Ende des Semesters zu einem ortsüblich bekannt gemachten Termin statt; die Anmeldung erfolgt beim Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht. Die Zertifikatsabschlussprüfung wird in mündlicher Form mit einer Dauer von 30 Minuten als Einzel- oder Gruppenprü- fung von max. vier Personen vom Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht abgenommen. Die Bewertung lautet bestanden oder nicht bestanden. Die Abschlussprüfung ist als bestanden zu bewerten, sofern die Prüfungsleistung erkennen lässt, dass die Bewerberin/der Bewerber bezüglich der Prüfungsgebiete nach § 4 C Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 6 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung Werturteile abgeben, Vergleiche heranziehen und richtige Schlussfolgerungen ziehen, Prognosen erstellen und die eigenen Aussagen rechtfertigen kann sowie bezüglich des Prüfungsgebiets nach § 4 C Nr. 2 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung komplexe Problemstellungen erkennen und auf Basis der erworbenen Erfahrung analysieren kann. § 18 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 MPOWIWI gelten entsprechend.
(5) Für die Eingangskompetenz- und die Zertifikatsabschlussprüfung gelten in Bezug auf die Wiederholung, den Rücktritt, Täuschung/Ordnungsverstoß und Bewertung die Regelungen der MPOWIWI entsprechend. Für die zusätzlich abgelegten Eingangskompetenz- und die Zertifikatsabschlussprüfung werden keine ECTS-Punkte vergeben.
(6) Nach Bestehen der in § 5 und in Abs. 2 erforderlichen Leistungen erteilt der Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht das „Zertifikat Wirtschaftsrecht in der Wirtschaftsprüfung“. Auf dem Zertifikat wird vermerkt, welche Leistungsnachweise erfolgreich innerhalb welches Zeitraums erbracht wurden und an welchem Datum die Eingangskompetenzprüfung und die mündliche Zertifikatsabschlussprüfung erfolgreich vor welchem Prüfenden abgelegt wurden. Das Zertifikat in der Wirtschaftsprüfung ist vom Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsprivatrecht zu unterzeichnen.