Digitale Rechtstatsachenforschung
Rechtstatsachenforschung dient der Identifizierung tatsächlicher Abweichungen der Gesetzeseffekte von der Gesetzeszielsetzung, der Ermittlung tatsächlicher Probleme in der Rechtspraxis sowie der Analyse tatsächlicher Umstände zur Unterstützung rechtsdogmatischer Auslegungsprozesse. Bislang wird Rechtsforschung in Deutschland überwiegend analog betrieben. Die Idee der digitalen Rechtstatsachenforschung besteht hingegen darin, die Gewinnung und Analyse von Rechtstatsachen erstmals unter Einsatz von Arbeitsmethoden der Wirtschaftsinformatik durchzuführen.
Weitere Informationen über die hinter dem Projekt stehende Idee, das mit der Umsetzung befasste Team sowie aktuelle Veröffentlichungen und Veranstaltungen finden Sie auf den nachgeordneten Seiten.