Trotz der Harmonisierung des zivilrechtlichen Diskriminierungsschutzes durch mehrere EU-Richtlinien unterscheiden sich die Umsetzungen in vielen Mitgliedstaaten erheblich voneinander. Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, wie der Diskriminierungsschutz zu qualifizieren ist und wie sich infolge der kollisionsrechtlichen Anknüpfung ergebenden Schutzlücken in rechtlicher Weise begegnet werden kann.