Just published: Hoffmann/Pischel, Die Kollision von CISG und nationalem Verbraucherschutzrecht, RabelsZ 88 (2024).

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Trotz des Anwendungsausschlusses für Waren des persönlichen Gebrauchs in Art. 2 lit. a CISG
kann das UN-Kaufrecht im Einzelfall auf grenzüberschreitende Kaufverträge anwendbar sein,
die zugleich dem Verbraucherschutzrecht des ergänzend anwendbaren Vertragsstatuts unterliegen.
Dies beruht auf einer fehlenden Abstimmung der Reichweite des Ausschlusses mit
den nationalen Anwendungsvoraussetzungen des Verbraucherschutzrechts, insbesondere
dem europäischen Verbraucherbegriff. Die Vorschriften sind indes regelmäßig inkompatibel,
sodass sie nicht parallel angewendet werden können. Zur Auflösung der Kollision bedarf es
daher einer Interpretation des Anwendungsausschlusses des Art. 2 lit. a CISG im Lichte der
nationalen Verbraucherbegriffe. Für verbleibende Kollisionen ist nach nationalem Recht festzustellen,
welche der Regelungen Vorrang genießt.

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