Just published: Hoffmann, Auslegung im Verbraucherdarlehensrecht, NJW 2024, 537 ff.
Im Urteil UniCredit Bank Austria hat der EuGH für die Berechnung der Kostenreduktion bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags andere Vorgaben gemacht als bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag. Hintergrund ist, dass der EuGH die fast wortgleichen Regelungen der Verbraucherkredit- und der Wohnimmobilienrichtlinie unterschiedlich auslegt. Da beide Richtlinienvorschriften im deutschen Recht in § 501 I BGB umgesetzt sind und die Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht vollharmonisierend ist, kommt sowohl eine einheitliche als auch eine gespaltene Auslegung dieser Vorschrift in Betracht. Der Beitrag plädiert gleichwohl für eine einheitliche Auslegung.