Just published: Hoffman, Die internationale Zuständigkeit für Verbandsklagen gegen drittstaatliche Unternehmen, IPrax 2024, 7 ff.
Die Verbandsklage nach dem neuen deutschen VDuG (Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten) ermöglicht Verbrauchern die kollektive Durchsetzung gleichartiger Ansprüche. Derartige Klagen sind nicht nur für deutsche oder in der EU ansässige Beklagte relevant, sondern können auch für drittstaatliche Beklagte von praktischer Bedeutung sein. Herr Prof. Dr. Hoffmann erörtert, unter welchen Umständen deutsche Gerichte für Verbraucherverbandsklagen zuständig sind. Die ausschließliche Zuständigkeitsklausel in § 3 VDuG schließt eine Anwendung der allgemeinen Zuständigkeitsregeln des deutschen Rechts nicht aus. Für Ansprüche aus Verstößen gegen das Datenschutzrecht gelten gesonderte Regeln.