Just published: Hoffmann/Löffler, Die Aktualisierungspflicht in der Lieferkette, ZfPW 2023, 1 ff.
Mit der Umsetzung der WarenkaufRL zum 1. Januar 2022 hat die Pflicht zur Aktualisierung digitaler Elemente nach Gefahrübergang Einzug in das Kaufrecht gehalten. Obwohl die darauf bezogene Regelung in § 475b Abs.4 BGB nur beim Verbrauchsgüterkauf anwendbar ist, wirkt sich die Aktualisierungspflicht zumindest über den Regressanspruch des § 445a BGB auch bei unternehmerischen Käufen in der Lieferkette aus. Da dem Regress notwendigerweise eine Pflicht zugrunde liegt, ist eine nachvertragliche Aktualisierungspflicht auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr anzuerkennen. Der Beitrag diskutiert die Reichweite einer solchen Pflicht und erläutert ihre Konsequenzen.