Just published: Hoffmann, Der elektronische Widerspruch im RegE des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen, DER BETRIEB 2022, 1498 ff.
Durch den am 27.04.2022 veröffentlichten RegE eines Gesetzes
zur Einführung virtueller Hauptversammlungen ist absehbar,
dass mit dem Auslaufen der coronabedingten Sonderregelungen
in § 1 COVMG zum 01.09.2022 eine dauerhafte Regelung
der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
in Kraft treten wird. Der Beitrag gibt einen Überblick über die
Änderungen des RegE im Vergleich zum RefE und befasst sich
sodann näher mit der elektronischen Widerspruchsmöglichkeit
nach § 118a Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 AktG i.d.F. des RegE.