Just published: Hoffmann, Müller, Defizite der Umsetzung des Rechts auf ein Basiskonto, VuR 2021, S. 323 ff.
Im Zuge der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU wurde das Recht auf Zugang zu einem Bankkonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) im Zahlungskontengesetz verankert. Dabei hat der deutsche Gesetzgeber eine Ausgestaltung gewählt, die einerseits eine flächendeckende Verpflichtung aller Kreditinstitute vorsieht, andererseits aber das zulässige Entgelt nicht konkret regelt, sondern nur vage dessen Angemessenheit vorschreibt. Eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 30.06.2020 zur Entgeltkontrolle gibt Anlass zu der Frage, ob diese gesetzliche Konzeption die Ziele der Zahlungskontenrichtlinie ordnungsgemäß umsetzt.