Just published: Hoffmann/Bartlitz, Die Bonitätsprüfungspflicht bei Personenmehrheiten im Verbraucherdarlehensrecht, AcP 220 (2020), 893 ff.

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In Heft 6/2020 des Archivs für die civilistische Praxis (AcP) ist ein von Herrn Professor Dr. Hoffmann und Herrn Dr. Bartlitz gemeinsam verfasster Archivaufsatz unter dem Titel: „Die Bonitätsprüfungspflicht bei Personenmehrheiten im Verbraucherdarlehensrecht“ erschienen. Das Archiv für die civilistische Praxis ist erstmals 1818 erschienen und gilt heute als bedeutendste privatrechtliche Zeitschrift. Im AcP werden ausführliche Abhandlungen namhafter Autoren zu grundlegenden wissenschaftlichen Fragestellungen auf dem Gebiet des Privatrechts veröffentlicht.

Die Abhandlung befasst sich mit der – gesetzlich nicht geregelten – Frage, inwiefern es bei Gewährung eines Darlehens an eine Personenmehrheit (Mitdarlehensnehmer, Personalsicherheit, Personengesellschaft, rechtsfähige Gemeinschaft) einer Kreditwürdigkeitsprüfung iSd §§ 505a ff. BGB bedarf und wie sich das Vorliegen einer solchen Personenmehrheit auf diese auswirkt. Hoffmann und Bartlitz entwickeln dabei die Auffassung, dass eine Bonitätsprüfung grundsätzlich erfolgen muss, wobei in deren Rahmen eine Einzelbetrachtung der Bonität des einzelnen Verbrauchers vorzunehmen ist. Erörtert werden in diesem Zusammenhang auch die Relevanz von Regressansprüchen gegen andere Mithaftende, die Notwendigkeit besonderer Vertragsgestaltung bei Darlehensgewährung jenseits der individuellen Kreditwürdigkeit und die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Bonitätsprüfungspflicht.

Den Volltext des Archivaufsatzes finden Sie unter diesem Link.