Just published: Bartlitz zur Zulässigkeit sog. „Break up fees“ im Darlehensrecht, EWiR 2020, 641 f.
In Heft 28/2020 der Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) ist eine von Herrn Dr. Bartlitz verfasste Entscheidungsanmerkung zum Urteil des OLG Nürnberg vom 17. 03. 2020 (Az.: 14 U 189/19) erschienen.
Die Entscheidung befasst sich mit der Zulässigkeit einer Nichtabnahmegebühr für den Fall des Nichtzustandekommens eines verhandelten Darlehensvertrags (sog. „Break up fee„). Nach Auffassung der OLG Nürnberg hält eine solche Nichtabnahmegebühr im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts jedenfalls dann stand, wenn ihr Eingreifen davon abhängig gemacht wird, dass der Darlehensgeber den Nichtabschluss des Darlehensvertrags nicht zu vertreten hat. In seiner Entscheidungsanmerkung weist Dr. Bartlitz auf in der Entscheidung unbeantwortete Fragen des streitgegenständlichen b2b-Verhältnisses hin und erörtert, wie die Problematik im b2c-Verhältnis zu bewerten wäre.
Den Volltext der Entscheidungsanmerkung finden Sie unter diesem Link.