Neue Publikation: Prof. Dr. Jochen Hoffmann/Simon Horn – Grundfragen des kaufrechtlichen Aufwendungsersatzes für Ein- und Ausbaukosten, AcP 218, S. 865-904
Seit der EuGH im Jahr 2011 in der Rechtssache Weber und Putz entschieden hat, dass der Anspruch auf Nacherfüllung beim Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich auch die Kosten des Ausbaus der mangelhaften und Wiedereinbaus der nachgelieferten Sache umfasst, werden die daraus resultierenden Konsequenzen für das deutsche Recht kontrovers diskutiert. Der Standpunkt der deutschen Rechtsprechung, dass derartige Kosten nur als Schadensposition verschuldensabhängig zu ersetzen seien, musste zumindest für den Verbrauchsgüterkauf aufgegeben werden. Der BGH setzte das Urteil durch eine gespaltene Auslegung des § 439 BGB für den Verbrauchsgüterkauf einerseits und den unternehmerischen Geschäftsverkehr andererseits um, und stieß damit auf vielfache Kritik. Der Gesetzgeber hat diese Kontroverse zum Anlass genommen, durch Gesetz vom 9. März 2017 den Fragenkreis erstmals ausdrücklich im BGB zu regeln. Sein Ziel ist es, die Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, wie sie sich nach der EuGH-Entscheidung Weber und Putz darstellen, im Wortlaut des BGB umzusetzen und diese Lösung grundsätzlich auf Unternehmerkaufverträge zu erstrecken. Die Regelung führt allerdings nicht zu einer einheitlichen Lösung für alle Kaufverträge und wirft grundsätzliche Fragen auf, die in diesem Beitrag diskutiert werden.