Neue Publikation: Jochen Hoffmann / Vincent Haupert / Felix Freiling: Anscheinsbeweis und Kundenhaftung beim Online-Banking, ZHR 181 (2017), S. 780-815
Der BGH hat sich in einem Grundsatzurteil vom 26.1.2016 erstmals mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen bei der Nutzung des Online-Banking ein Anscheinsbeweis für die Autorisierung des Zahlungsauftrags durch den Kontoinhaber anzuerkennen ist. Die Frage hat wesentliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Online-Banking, kann die Bank doch über die ordnungsmäßige Eingabe von Benutzermame, -passwort und TAN hinaus faktisch nicht überprüfen (und später nachweisem), wer auf das Konto zugegriffen hat. Umgekehrt ist indes auch für den Kunden der Nachweis, einen Auftrag nicht erteilt zu haben, kaum möglich. Zugleich zeigen die in der Vergangenheit immer wieder bekannt gewordenen erfolgreichen Angriffsmethoden immer professioneller agierender Krimineller, dass die von der Kreditwirtschaft eingesetzten Systeme keine umfassende Sicherheit gewährleisten können. Der BGH versucht in der vorliegenden Entscheidung, einem Mittelweg zu finden, und nimmt zwar grundsätzlich einen Anscheinsbeweis an, knüpft diesen aber an strenge Voraussetzungen, die zunächst von der Bank bewiesen werden müssen. Hierzu zählt insbesondere eine „allgemeine praktische Unüberwindbarkeit des eingesetzten Sicherungsverfahrens“. Der Beitrag setzt sich mit dieser Konzeption sowohl aus rechtlicher als auch aus technischer Sicht kritisch auseinander.