Die Anrechnung der Prüfungsleistung in Wirtschaftsrecht wird ab dem Sommersemester 2018 nicht mehr angeboten.
Daher ist für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2017/18 letztmalig die Möglichkeit vorgesehen, das Zertifikat in diesem Prüfungsgebiet zu erhalten. Studierende mit Studienbeginn zum WS 2017/18, die sich für die Anrechnungsmöglichkeit interessieren, müssen daher von Beginn an das Programm absolvieren.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Anrechnung des Zertifkats in Wirtschaftsrecht entnehmen Sie bitte unter: https://www.fact.rw.fau.de/master-fact/studienangebot-bereiche-f-a-c-t/13b-wpo-anrechnungsmoeglichkeit-wp-examen/.